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Die „Hiatahütten“ Der Poysdorfer Heimatfor-
scher Franz Thiel (1886 –
Für die Überwachung gab es 1972) schreibt: „Will ein
zumeist auf kleinen Anhöhen Wanderer 2 – 3 Trauben es-
angelegte Hütten, von denen sen, so ruft er dreimal den
aus die Hüter einen weiten Hüter. Kommt der nicht, so
Überblick über die Weingärten kann er 2 – 3 Stück abreißen,
hatten. Am Ende der Weinlese die Weinbeeren verzehren
wurden die Hüter von der und die ‚Kempel‘ zum Stock
Dorfgemeinde feierlich einge- legen“. Wer sich diesen Re-
holt, was zumeist mit dem geln nicht fügte, konnte fest-
Weinlese- oder Erntedankfest genommen werden.
verbunden war. In der niederösterreichischen
Hüterordnung von 1707 ist,
Die Hiata mussten die ganze abhängig von der Höhe des
Hutzeit über nüchtern bleiben Schadens, gar eine Bestra-
und durften keinen Frauen- fung bis zum Abschneiden
besuch empfangen. eines Ohres oder einer Hand
vorgesehen.
„Wer Weintrauben nimmt, ist
Im Laufe der 1970er Jahre
sofort zu verhaften“ wurden die Arbeiten der Hü-
ter überflüssig.
In der ersten österreichischen
Weinbauordung von Herzog Gegen Ende der 1990er Jahre
Albrecht II. aus dem Jahr 1352 setzte eine Rückbesinnung
wurde schon Bezug auf die auf alte Traditionen ein. Vie-
Weingartenhüter genommen. le Weinbaugemeinden be-
gannen, die mit den Wein-
Sie beinhaltet unter anderem gartenhütern verbundenen
Vorschriften zum Hüterwesen, Brauchtümer wieder zu bele-
die strenge Strafen vorsahen. ben.
So durfte jeder, der bewaffnet
einen Weingarten betrat, ge- Quellen: Im Internet gefunden
tötet werden. Die Hüter waren
strengen Bestimmungen un- 23
terworfen und durften selbst
keine Trauben pflücken.