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Die „Hiatahütten“               Der Poysdorfer Heimatfor-
                                scher Franz Thiel (1886 –
Für die Überwachung gab es      1972) schreibt: „Will ein
zumeist auf kleinen Anhöhen     Wanderer 2 – 3 Trauben es-
angelegte Hütten, von denen     sen, so ruft er dreimal den
aus die Hüter einen weiten      Hüter. Kommt der nicht, so
Überblick über die Weingärten   kann er 2 – 3 Stück abreißen,
hatten. Am Ende der Weinlese    die Weinbeeren verzehren
wurden die Hüter von der        und die ‚Kempel‘ zum Stock
Dorfgemeinde feierlich einge-   legen“. Wer sich diesen Re-
holt, was zumeist mit dem       geln nicht fügte, konnte fest-
Weinlese- oder Erntedankfest    genommen werden.
verbunden war.                  In der niederösterreichischen
                                Hüterordnung von 1707 ist,
Die Hiata mussten die ganze     abhängig von der Höhe des
Hutzeit über nüchtern bleiben   Schadens, gar eine Bestra-
und durften keinen Frauen-      fung bis zum Abschneiden
besuch empfangen.               eines Ohres oder einer Hand
                                vorgesehen.
„Wer Weintrauben nimmt, ist
                                Im Laufe der 1970er Jahre
sofort zu verhaften“            wurden die Arbeiten der Hü-
                                ter überflüssig.
In der ersten österreichischen
Weinbauordung von Herzog        Gegen Ende der 1990er Jahre
Albrecht II. aus dem Jahr 1352  setzte eine Rückbesinnung
wurde schon Bezug auf die       auf alte Traditionen ein. Vie-
Weingartenhüter genommen.       le Weinbaugemeinden be-
                                gannen, die mit den Wein-
Sie beinhaltet unter anderem    gartenhütern verbundenen
Vorschriften zum Hüterwesen,    Brauchtümer wieder zu bele-
die strenge Strafen vorsahen.   ben.
So durfte jeder, der bewaffnet
einen Weingarten betrat, ge-      Quellen: Im Internet gefunden
tötet werden. Die Hüter waren
strengen Bestimmungen un-                                                     23
terworfen und durften selbst
keine Trauben pflücken.
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